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   SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 62 KR 203/03   

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https://dejure.org/2005,95872
SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 62 KR 203/03 (https://dejure.org/2005,95872)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06.01.2005 - S 62 KR 203/03 (https://dejure.org/2005,95872)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - S 62 KR 203/03 (https://dejure.org/2005,95872)
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  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 62 KR 203/03
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko ge-kennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 62 KR 203/03
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko ge-kennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 62 KR 203/03
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, so liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko ge-kennzeichnet zu sein pflegt (BSG Urteil vom 18.04.1991, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 5; Urteil vom 06.02.1992, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 8; Urteil vom 21.04.1993, SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11; ständige Rechtsprechung).
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